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Kategorie: Waffenrecht

Taschenmesser mit zwei verschiedenen Griffmaterialien

Freispruch vom BKA: Titan Sepp ist sauber!

Im wahrsten Sinne des Wortes sauber abgeschnitten hat das vom italienischen Hersteller Tecnocut produzierte sowie hierzulande von Oberland Arms designte und unter dem Namen Titan Sepp vertriebene Messer bei der waffenrechtlichen Einstufung durch das BKA.

Böker Plus Wasabi verschiedene Ausführungen

BKA-Bescheide im Check: Gentleman-Knife mit Lizenz zum Führen

Das bereits seit einigen Jahren am Markt befindliche Gentleman-Taschenmesser des japanischen Designers Kansei Matsuno mit Frontflipperklinge und Detent-Ball-Verschluss gilt als sogenanntes Slipjoint-Messer – als ein Klappmesser also, dessen Klinge nicht mittels eines Verschlussmechanismus fest arretiert.

Diverse Waffenkoffer

Was tun, wenn die Polizei bzw. der Zoll kontrolliert?

Jeder Waffenbesitzer kann in eine Kontrollsituation gelangen. Dies kann zum Beispiel nach einer Grenzüberschreitung, auf dem Weg zum Schießstand oder in einer ähnlichen Situation sein. Häufig fragen sich Waffenbesitzern dann, ob die Beamten die Behältnisse öffnen dürfen bzw. öffnen lassen dürfen. Ausgangspunkt für diesen Artikel ist der private Waffenbesitzer, der mit seinem Waffentransportbehältnis (zum Beispiel Koffer, kleine Tasche o.ä.) unterwegs ist.
Diese Frage soll aus waffenrechtlicher Sicht beleuchtet werden. Dieser Beitrag ist ausdrücklich keine intensive rechtliche Betrachtung, sondern soll den Waffenbesitzer lediglich sensibilisieren.

Geweihe auf Brettchen + Paragraphenzeichen

Verlust des Jagdscheins und Auswirkung auf die waffenrechtliche Erlaubnis

Waidleute mit gültigem Jahresjagdschein im Sinne des § 15 Abs. 2 BJagdG sind anderen Legalwaffenbesitzern gegenüber in vielerlei Hinsicht privilegiert. So dürfen Waidleute losgelöst von den waffenrechtlichen Privilegien im Rahmen der befugten Jagdausübung Wild strecken, aufbrechen, zerwirken, Wildbret als sogenannte kundige Person in gewissem Umfang hinsichtlich seiner Genusstauglichkeit untersuchen und damit ein hochwertiges und nachhaltiges Lebensmittel herstellen, ohne hierfür beispielsweise die strengen – insbesondere europarechtlichen – Hygienevorschriften allesamt beachten zu müssen, die für Landwirte und Metzgereien zunehmend existenziell werden. Sofern sie die erforderliche Schulung nachweisen und ihnen dies behördlich übertragen wurde, dürfen sie dabei auch eigenständig Trichinenproben entnehmen (vgl. § 6 Abs. 2 Tier-LMÜV), was bei der Schlachtung von Hausschweinen eine amtliche Fleischbeschau erforderlich macht.