In dem Feststellungsbescheid des Bundeskriminalamtes mit dem Aktenzeichen SO13-5164.01-Z-530 vom 23.12.2021 wird dem Klappmesser mit Framelock-Verriegelung offiziell bescheinigt, dass es allen Anforderungen an ein frei zu führendes Messer genügt. Wie bereits aus den Ausführungen des Antragstellers hervorgeht, ist die 9,5 cm lange, zum Schneiden ausgelegte Drop-Point-Klinge ideal für kleinere Schnitzarbeiten, zum Feuermachen oder auch zum Versorgen von Wild. Beim Design wurde bewusst auf eine dolchartige Spearpoint-Klinge verzichtet. Es wurde von Anfang an als zweihändig zu öffnendes, zivil unproblematisches Sport- und Outdoormesser konzipiert, weshalb auch ein einfacher Nagelhau statt eines Pins oder Flippermechanismus eingebracht wurde. Das BKA bestätigt, dass selbst im sogenannten Zangengriff kein Spielraum gegeben ist, das Messer einhändig zu öffnen. Keinen Spielraum hatten die Beamten entsprechend auch bei der Beurteilung des Titan Sepps: Es handelt sich gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 WaffG eindeutig nicht um eine Waffe, erst recht nicht um eine verbotene. Auch fällt es nicht gemäß § 42a WaffG unter das Führverbot.
Wer also ein Messer sucht mit der offiziellen Lizenz zum Führen, ist mit dem Titan Sepp in jedem Fall auf der sicheren Seite. Erhältlich ist das Messer mit Stonewashed- oder Black-Stonewashed-Klinge und mit Griffschalen aus dem namensgebenden Titan, kombiniert mit Carbon oder G10. Es ist verfügbar ab Juni 2022 und geht jeweils mit Seriennummer und in limitierter Auflage über die Ladentheke. Den BKA-Bescheid gibt es zum Download auf den Seiten der Oberland Arms KG aus Huglfing. Dem Nutzer steht dieser später auch jederzeit – beispielsweise im Rahmen einer Polizeikontrolle – als dezent auf Griffschalen eingravierter QR-Code zum Download zur Verfügung. Mehr Rechtssicherheit kann man seinen Kunden kaum bieten. Alle Details zum Titan Sepp unter www.oberlandarms.com.