„Der Gesetzgeber gesteht eine Verzinsung einer offenen Forderung zu. Selbst dann, wenn der Unternehmer zum Beispiel keinen Bankkredit hat aufnehmen müssen und ihm so auch kein Zinsschaden entstanden ist“, so Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH. Es lohnt sich daher, sich näher mit dem Thema Verzugszinsen zu beschäftigen.