Solche Messer fallen nicht unter das im Waffengesetz unter §42a festgelegte Führverbot. Dies hat einmal mehr das BKA in seinem Bescheid Nummer SO13-51654.01-Z-524 „Messer mit Kugelhalterung der Klinge“ vom 22. April 2021 festgestellt.
Demnach unterliegt explizit das oben genannte Böker-Messer keinen Einschränkungen, zudem es durch sein Erscheinungsbild und dem Wesen nach auch keinerlei Waffeneigenschaften an den Tag legt. Es kann somit wie ein Schweizer Taschenmesser bedenkenlos im Alltag mitgeführt werden. Denn ein Führverbot nach §42a WaffG liegt nur dann vor, wenn ein Messer einhändig zu öffnen und arretierbar ist. „Die hier verbaute Kugelhalterung der Klinge, die bereits bei leichtem Fingerdruck auf den Klingenrücken löst, erfüllt die Kriterien einer mechanischen Sperrvorrichtung nicht“, heißt es abschließend im betreffenden BKA-Bescheid. Somit steht dem Kauf und dem Führen des eleganten Böker Plus Wasabi, welches mit seiner 7,2-cm-Klinge aus 440C-Stahl auf eine Gesamtlänge von 17,6 cm bei nur 45 g Gewicht kommt, auch hierzulande nichts im Wege. Das Messer, welches mit Cocoboloholz-, Kohlefaser- oder G10-Griffschalen – und ab November 2021 auch in einer sehr ansprechenden Titangriff-Variante mit 110-Lagen-Damastklinge – erhältlich ist, finden Sie auf den Seiten des Herstellers unter www.boker.de.
Der komplette BKA-Bescheid kann unter folgendem Link eingesehen werden: https://tinyurl.com/bka-boker