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Kategorie: Waffenrecht

Geweihe auf Brettchen + Paragraphenzeichen

Verlust des Jagdscheins und Auswirkung auf die waffenrechtliche Erlaubnis

Waidleute mit gültigem Jahresjagdschein im Sinne des § 15 Abs. 2 BJagdG sind anderen Legalwaffenbesitzern gegenüber in vielerlei Hinsicht privilegiert. So dürfen Waidleute losgelöst von den waffenrechtlichen Privilegien im Rahmen der befugten Jagdausübung Wild strecken, aufbrechen, zerwirken, Wildbret als sogenannte kundige Person in gewissem Umfang hinsichtlich seiner Genusstauglichkeit untersuchen und damit ein hochwertiges und nachhaltiges Lebensmittel herstellen, ohne hierfür beispielsweise die strengen – insbesondere europarechtlichen – Hygienevorschriften allesamt beachten zu müssen, die für Landwirte und Metzgereien zunehmend existenziell werden. Sofern sie die erforderliche Schulung nachweisen und ihnen dies behördlich übertragen wurde, dürfen sie dabei auch eigenständig Trichinenproben entnehmen (vgl. § 6 Abs. 2 Tier-LMÜV), was bei der Schlachtung von Hausschweinen eine amtliche Fleischbeschau erforderlich macht.

Paragraph

Achtung: Übergangsfristen für das 3. WaffRÄndG enden

Der § 58 normiert in diversen Absätzen die Übergangsvorschriften nach Inkrafttreten des 3. WaffRÄndG. Hier ist zu finden, bis wann nun neu erlaubnispflichtige oder verbotene Waffen und Waffenteile bei der Behörde angezeigt oder abgegeben werden müssen beziehungsweise ein Ausnahmeantrag beim BKA gestellt werden kann.

Porträt Ken Smith

Fragen an Ken: Wer, was, warum?

In dieser Serie von Beiträgen stellen wir die aktiven Unterstützer der VDB-Fördermitgliedschaft vor. WM-Intern möchte wissen, wer diese Blogger und Influencer sind und welchen Sinn

Leitfaden „Wesentliche Teile im neuen Waffengesetz“

Leitfaden 2.0

Der neue Leitfaden „Wesentliche Teile im neuen Waffengesetz“.