
NWR-Praxistipp 19: Kaliberwechsel einer modularen Waffe ohne Herstellungserlaubnis
Im Zuge der Bestandserfassung bei Herstellern und Händlern wurden auch viele modulare Waffen nur mit W-ID erfasst. Gehen wir nun davon aus, dass ein Kunde solch eine modulare Waffe erwerben möchte, jedoch in einem anderen Kaliber. Um das Kaliber zu ändern, ist lediglich der Tausch des Laufes nötig. Der neue Lauf wurde beim Hersteller bestellt, ist bereits mit T-ID im NWR erfasst und wurde als Erwerb gemeldet.