Meldungen und News

Schlagwort: NWR-Praxistipp

Grafik "Hinzufügen eines Waffenteils"

NWR-Praxistipp 19: Kaliberwechsel einer modularen Waffe ohne Herstellungserlaubnis

Im Zuge der Bestandserfassung bei Herstellern und Händlern wurden auch viele modulare Waffen nur mit W-ID erfasst. Gehen wir nun davon aus, dass ein Kunde solch eine modulare Waffe erwerben möchte, jedoch in einem anderen Kaliber. Um das Kaliber zu ändern, ist lediglich der Tausch des Laufes nötig. Der neue Lauf wurde beim Hersteller bestellt, ist bereits mit T-ID im NWR erfasst und wurde als Erwerb gemeldet.

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NWR-Praxistipp 18: Ausnahmen von der Anzeigepflicht für gewerbliche Erlaubnisinhaber

Entsprechend § 37 WaffG müssen Inhaber einer Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis nach § 21 Absatz 1 den Umgang mit fertiggestellten, erlaubnispflichtigen Schusswaffen in folgenden Fällen unverzüglich elektronisch anzuzeigen: Die Herstellung einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe nach deren Fertigstellung, die Überlassung, den Erwerb, die Bearbeitung durch Umbau oder Austausch eines wesentlichen Teils sowie den Einbau oder die Entsperrung eines Blockiersystems.
Aber keine Regel ohne Ausnahme!
Und diese Ausnahmen sind in § 37e WaffG geregelt.

Waffe und Griffstück

NWR-Praxistipp 17: Die Standardisierung von Waffenteilen

Immer wieder kommt es zu Anfragen, wie Waffenteile zu standardisieren sind. Hier gilt grundsätzlich: Waffenteile werden so angelegt wie die Waffe, zu der sie gehören. Fragen Sie sich beim Anlegen also immer: „Worein soll es verbaut werden?“

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NWR-Praxistipp 15: NWR-Update auf XWaffe 2.4 gestartet

Die Version 2.4 des Standards XWaffe ging am 30.10.2021 in Betrieb. Damit gibt es – neben einer Aktualisierung der Katalogwerte – wieder einige Neuerungen für Hersteller und Händler. Die Wichtigste ist, dass es nun möglich ist, ein verbautes Waffenteil per Meldung aus einer Waffe zu entnehmen. Liegt eine Waffe also mit W-ID und T-ID der verbauten Teile (z. B. Gehäuse, Verschluss, Lauf) vor, so können Hersteller und Händler nun per Meldung beispielsweise den Lauf entnehmen, um diesen einzeln zum Brünieren schicken zu können. Des Weiteren wurden einige Katalogwerte angepasst.

Salutwaffen im Einsatz

NWR-Praxistipp 14: Salutwaffen – Vom Ankauf bis zum Umbau

Der Erwerb von Salutwaffen ist seit dem 1. September 2020 erlaubnispflichtig. Die Überlassung ist folglich nur an gewerbliche Erlaubnisinhaber mit entsprechender Handelserlaubnis oder an einen WBK-Inhaber mit entsprechender Berechtigung möglich.

Steyr – ProX

NWR-Praxistipp 13: Wie wird eine Steyr Pro X im NWR erfasst

Im Auftrag eines Nutzers des NWR-Waffenbuches haben wir bei der Fachlichen Leitstelle nachgefragt, wie eine Steyr Pro X im NWR zu erfassen ist – und für die relativ junge Waffengattung der Druckluftwaffen mit Luftspeicher eine spannende Antwort erhalten.