
Eine Frage der Kultur: Waffengewalt in den USA
Kolumne – Nach dem Amoklauf in Uvalde, Texas, diskutieren die USA wieder einmal heftig über eine Waffenrechtsverschärfung.
Kolumne – Nach dem Amoklauf in Uvalde, Texas, diskutieren die USA wieder einmal heftig über eine Waffenrechtsverschärfung.
Am 21. Dezember 2021 hat der VDB die Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Hintergrund ist die Verweigerung der Einsichtnahme in den Bericht des BMI zum Thema „Schreckschusswaffen“. Dieser Bericht ist so prekär, weil ihn die Innenministerkonferenz (IMK) in ihrer 214. Sitzung zum Anlass genommen hat, das BMI aufzufordern Handlungsoptionen zur Verschärfung des Waffenrechts vorzunehmen.
Eine Besprechung der Entscheidung des Verwaltungsgericht Gießen vom 28. Oktober 2021.
Die Version 2.4 des Standards XWaffe ging am 30.10.2021 in Betrieb. Damit gibt es – neben einer Aktualisierung der Katalogwerte – wieder einige Neuerungen für Hersteller und Händler. Die Wichtigste ist, dass es nun möglich ist, ein verbautes Waffenteil per Meldung aus einer Waffe zu entnehmen. Liegt eine Waffe also mit W-ID und T-ID der verbauten Teile (z. B. Gehäuse, Verschluss, Lauf) vor, so können Hersteller und Händler nun per Meldung beispielsweise den Lauf entnehmen, um diesen einzeln zum Brünieren schicken zu können. Des Weiteren wurden einige Katalogwerte angepasst.
Der Erwerb von Salutwaffen ist seit dem 1. September 2020 erlaubnispflichtig. Die Überlassung ist folglich nur an gewerbliche Erlaubnisinhaber mit entsprechender Handelserlaubnis oder an einen WBK-Inhaber mit entsprechender Berechtigung möglich.
Der VDB setzt sich für einen verantwortungsvollen Umgang mit Waffen sowie für sichere und verlässliche Rahmenbedingungen des legalen Waffenhandels ein. Er positioniert sich, auch über seine Mitgliedsunternehmen, gegen jeglichen rechtswidrigen Umgang mit Waffen, insbesondere gegen illegalen Waffenhandel.
Im Auftrag eines Nutzers des NWR-Waffenbuches haben wir bei der Fachlichen Leitstelle nachgefragt, wie eine Steyr Pro X im NWR zu erfassen ist – und für die relativ junge Waffengattung der Druckluftwaffen mit Luftspeicher eine spannende Antwort erhalten.
Für gewerbliche Erlaubnisinhaber ist die einmonatige Leihe meldepflichtig, während sie für die WBK-Inhaber nicht anzeigepflichtig ist.
Bis zum 1. September 2021 läuft noch die Übergangsfrist nach § 58 Absatz 13 WaffG für die Anzeige neuer wesentlicher Waffenteile.