Dazu gehört zum Beispiel die Tatsache, dass das Tragen dieses volkstümlichen Messers ab Größe fünf, also mit der in den 1950er Jahren eingeführten Verriegelung, in Frankreich eigentlich verboten ist. „Eigentlich“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass auf dem Land und getragen von Einheimischen normalerweise kein Problem besteht. In Ballungszentren, bei Demonstrationen und Terrorismusalarm hingegen sollte man dieses Gesetz entsprechend ernst nehmen! Eine Spezialität ist auch das abgebildete Austernmesser, das sinnvollerweise auch mit Virobloc-Verriegelung ausgestattet ist. Es gehört bei uns nicht zu den sehr geläufigen Modellen, ist aber im Laufe der Zeit zu meinem Lieblingswerkzeug zum Austernöffnen geworden. Der Griff in der typischen Opinelform ist aus Bubinga-Holz, das den extremen Arbeitsbedingungen (Salzwasser und Feuchtigkeit) erstaunlich gut standhält. Lediglich der Sitz der Klinge im Griff gab Anlass zur Nachbesserung: die Klinge „versank“ immer weiter im Holz, sodass der Nagelhieb nicht mehr greifbar war. Durch vorsichtiges Ausfräsen und Nacharbeiten (siehe Bild rechts) habe ich diesen kleinen Mangel leicht beheben können.