Regionale Handwerksprodukte schützen

Die EU-Kommission plant, Die EU-Kommission plant, den Schutz geografischer Angaben auf handwerkliche und industrielle Produkte auszuweiten.
Drei Männer enthüllen ein Ortseingangsschild der Klingenstadt Solingen
Seit dem 19. März 2012 darf Solingen den offiziellen Zusatz "Klingenstadt" tragen. Solingens damaliger Oberbürgermeister Norbert Veith (rechts), enthüllt ein neues Ortseingangsschild mit dem „Klingenstadt“-Zusatz zusammen mit Frank Balkenhol von der Wirtschaftsförderung (unten) und Alexander Herpich vom Gräfrather Heimatverein. © Stadt Solingen
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Am 28. Februar 2023 hat der Rechtsausschuss im Europäischen Parlament den Verordnungsentwurf angenommen, was bedeutet, dass regionale Produkte wie Schwarzwälder Kuckucksuhren oder Solinger Messer bald besser geschützt werden sollen. Dies bietet Chancen für das regionale Handwerk, deren Produkte häufig auf besondere, traditionelle Weise hergestellt werden und damit ein wichtiger Teil der lokalen Kultur und Identität sind.

Bisher gibt es kein EU-weites System zum Schutz geografischer Angaben für traditionelle handwerkliche Produkte wie geschliffene Natur- und Edelsteine, Schmuck, Textilien, Spitzen, Besteck, Glas sowie Keramik und Porzellan. Ein solches existiert bisher nur für den Wein-, Spirituosen- und Lebensmittelbereich sowie für landwirtschaftliche Produkte. Um die Wettbewerbsfähigkeit regionaler Hersteller zu stärken und der regionalen Wirtschaft Auftrieb zu geben, soll der Schutz nun auch auf handwerkliche und industrielle Produkte ausgeweitet werden.

Da traditionelle Handwerksprodukte wie erzgebirgische Schwibbogen und Solinger Messer eine lange Tradition in den betroffenen Regionen haben und entsprechend jahrhundertelanger handwerklicher Verfahren qualitativ hochwertig hergestellt werden, sind sie ebenso schützenswert wie vergleichbare landwirtschaftliche Produkte, etwa Nürnberger Lebkuchen und Schwarzwälder Schinken.

Laut der Kommission soll die Eintragung geografischer Angaben in einem zweistufigen Verfahren möglich werden: Die Hersteller müssen die Eintragung bei den benannten Behörden der Mitgliedstaaten beantragen, welche das nationale Einspruchsverfahren durchführen. Anschließend werden erfolgreiche Anträge zur weiteren Bewertung und Genehmigung an das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) weitergeleitet. Das EUIPO trifft daraufhin eine Entscheidung über die Gewährung oder Verweigerung des Schutzes.

Wenn ein Mitgliedstaat kein nationales Bewertungsverfahren einrichtet, sollen Anträge auch direkt beim EUIPO gestellt werden können. Bei erfolgreicher Eintragung können Hersteller mit der geschützten geografischen Angabe und einem Logo auf der Produktkennzeichnung werben. Hersteller handwerklicher Produkte mit eingetragener geografischer Angabe werden dadurch in die Lage versetzt, ihre Produkte in allen Unterzeichnerländern der Genfer Akte über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben im Rahmen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) zu schützen.

Ziel der EU ist auch, das Vorgehen gegen gefälschte Produkte zu erleichtern, einschließlich solcher, die online verkauft werden. Aus Sicht des Handwerks ist zu diesem Zweck darüber hinaus der zwingende Herstellernachweis erforderlich, dass zumindest ein wesentlicher Produktionsschritt in dem geografischen Gebiet erfolgt. Nur so kann Missbrauch konsequent verhindert werden und der Schutz die Vermarktungschancen

www.handwerksblatt.de

Über den Autor/in

Claudia Jahn

Claudia Jahn

Mein Aufgabenbereich umfasst die redaktionelle Leitung unseres Fachmagazins – print und digital. Die Inhalte für WM-Intern erstellt ein stetig wachsendes, hoch motiviertes Team aus freien Autorinnen und Autoren. Die Koordination dieses Teams ist für mich das Herzstück von WM-Intern. Von und mit der Arbeit in unserem Team lebt unser B2B-Insider-Magazin.