Hinweisgeberschutzgesetz – Was man wissen muss

Es ist soweit: Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist Anfang Juli 2023 in Kraft getreten. Nach einer langen Hängepartie im Gesetzgebungsverfahren, das mit dem Vermittlungsausschuss endete, wird nun der Schutz für Hinweisgeber in Deutschland gestärkt.
Ein Paragraphenzeichen vor einer Steinmauer
© Gerd Altmann / Pixabay
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Warum wurde das Gesetz eingeführt?

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern. Es zielt darauf ab, Personen, die Verstöße im beruflichen Kontext melden, vor Repressalien und beruflichen Nachteilen zu schützen. Dieser Schutz soll die Integrität in Wirtschaft und öffentlichem Sektor fördern.

Wer ist betroffen und was sind die Pflichten?

Für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und Kommunen mit über 10,000 Einwohnern gilt die Pflicht, interne Hinweisgebersysteme einzurichten. Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten haben bis Mitte Dezember 2023 Zeit dafür. Die Einrichtung eines internen Meldekanals zur Aufdeckung von Verstößen wird obligatorisch. Bei Nichterfüllung und Umsetzungsfehlern drohen hohe Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

Fragen und Herausforderungen

Die Umsetzung eines sicheren Hinweisgebersystems wirft Fragen auf. Wie kann die Wirtschaft und Verwaltung kurzfristig solche Systeme implementieren? Wie sollte ein datenschutzkonformer Meldekanal gestaltet sein? Wie können Hinweise gesetzeskonform bearbeitet werden, und wie können Ombudspersonen helfen? Es gibt noch viele offene Fragen, aber auch Chancen.

Was schützt das Gesetz?

Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt Personen, die Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften melden. Es verbietet Repressalien gegen Hinweisgeber und legt fest, dass der Schutz nur bei nicht missbräuchlichen Meldungen gilt. Bei Repressalien im zeitlichen Zusammenhang mit einer Meldung wird eine Beweislastumkehr angewendet, wodurch die Arbeitgeber beweisen müssen, dass keine Verbindung besteht.

Welche Hinweise werden erfasst?

Erfasst werden müssen Meldungen über Straftaten sowie bußgeldbewehrte Verstöße, die Leben, Gesundheit, oder die Interessen von Beschäftigten schützen. Es erstreckt sich auch auf verschiedene Vorschriften, darunter Kartellrecht, Umweltrecht, Datenschutz, und Geldwäscheprävention.

Anforderungen an Meldestellen

Es gibt interne und externe Meldestellen. Hinweisgeber können wählen, wohin sie sich wenden, wobei das Gesetz die bevorzugte Nutzung interner Stellen nahelegt. Interne Meldestellen müssen neutral, unabhängig und zuverlässig sein. Die Identität von Hinweisgebern wird geschützt, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor.

Fazit

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz ist ein wichtiger Schritt zur Förderung von Integrität und zur Bekämpfung von Missständen in Unternehmen und Behörden. Unternehmen sollten sich bewusst sein, dass sie gegebenenfalls Meldestellen einrichten müssen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Die Einbindung einer unabhängigen Stelle außerhalb der Organisation kann das Vertrauen von Hinweisgebern stärken und dazu beitragen, dass Verstöße intern gemeldet werden. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit den Anforderungen des Gesetzes auseinanderzusetzen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

www.gesetze-im-internet.de

Über den Autor/in

Claudia Jahn

Claudia Jahn

Mein Aufgabenbereich umfasst die redaktionelle Leitung unseres Fachmagazins – print und digital. Die Inhalte für WM-Intern erstellt ein stetig wachsendes, hoch motiviertes Team aus freien Autorinnen und Autoren. Die Koordination dieses Teams ist für mich das Herzstück von WM-Intern. Von und mit der Arbeit in unserem Team lebt unser B2B-Insider-Magazin.