NWR-Praxistipp 19: Kaliberwechsel einer modularen Waffe ohne Herstellungserlaubnis

Im Zuge der Bestandserfassung bei Herstellern und Händlern wurden auch viele modulare Waffen nur mit W-ID erfasst. Gehen wir nun davon aus, dass ein Kunde solch eine modulare Waffe erwerben möchte, jedoch in einem anderen Kaliber. Um das Kaliber zu ändern, ist lediglich der Tausch des Laufes nötig. Der neue Lauf wurde beim Hersteller bestellt, ist bereits mit T-ID im NWR erfasst und wurde als Erwerb gemeldet.
Grafik "Hinzufügen eines Waffenteils"
© VDB
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Nun gibt es zwei Möglichkeiten, den Lauftausch vorzunehmen und das Kaliber zu ändern: Entweder über einen Austausch oder über eine Zerlegung und einen anschließenden Zusammenbau.

Austauschmeldung? Kaliber bleibt erhalten!

Die erste Möglichkeit ist eine Austauschmeldung. Dazu muss im ersten Schritt der bereits verbaute Lauf mithilfe einer Bestandsmeldung erfasst werden, damit er eine T-ID bekommt. Im zweiten Schritt wird der aktuell verbaute Lauf der Waffe über den Meldeanlass „Waffenteil hinzufügen“ der W-ID zugeordnet, um den aktuellen Ist-Zustand der Waffe abzubilden. Im dritten Schritt kann nun der Austausch des alten Laufes gegen den neuen Lauf gemeldet werden. 

Durch die Austauschmeldung werden jedoch die Angaben unter der W-ID im NWR nicht korrigiert, sodass das alte Kaliber – häufig auch die Seriennummer – unter der W-ID erhalten bleibt. Inhaber einer Herstellungserlaubnis können dies über eine Umbaumeldung ändern. Mit einer Handelserlaubnis dagegen kann kein Umbau gemeldet werden. Für Inhaber einer Handelserlaubnis, die keine Umbaumeldung übermitteln können, muss der Weg über die Waffenbehörde führen, damit diese die neuen Daten im NWR übernimmt. 

Direkte Änderung ohne Behörde? Dann Zerlegung!

Wollen Sie den Vorgang abarbeiten, ohne dass eine Beteiligung der Waffenbehörde für die Korrektur nötig ist, so können Sie bei einer Waffe aus Ihrem Handelsbestand den Weg über die Zerlegung der alten Waffe und den Zusammenbau einer neuen Waffe gehen. Damit endet zwar der Lebenszyklus der alten Waffe im NWR, jedoch lässt sich argumentieren, dass durch das Zusammenstellen mit neuen Teilen auch eine vollkommen neue Waffe erstellt wird. Wichtig ist dabei, dass alle Teile vom gleichen Hersteller stammen, da der Zusammenbau von Teilen unterschiedlicher Hersteller entsprechend BKA-Leitfaden wesentliche Waffenteile einer Herstellung gleichkommt. 

Um die alte Waffe zerlegen zu können, müssen Sie im ersten Schritt alle verbauten, wesentlichen Waffenteile per Bestandsmeldung im NWR registrieren. Sie erhalten für jedes Waffenteil eine T-ID. 

Im zweiten Schritt verbauen Sie die Teile mittels „Waffenteil hinzufügen“ in der Waffe. Im dritten Schritt können Sie nun die Waffe in die Bestandteile zerlegen, dadurch wird die W-ID archiviert und die Teile werden einzeln Ihrem Bestand zugefügt.

Im vierten Schritt legen Sie nun eine neue Waffe – die, die der Kunde sich zusammengestellt hat – über eine Bestandsmeldung an. Dabei dürfen Sie keine verbauten Waffenteile angeben, da diese sonst neue T-IDs erhalten würden. Nachdem die Bestandsmeldung erfolgreich verarbeitet wurde und Sie ein W-ID erhalten haben, fügen Sie die wesentlichen Waffenteile, die zur konfigurierten Kundenwaffe gehören, der Waffe hinzu. Anschließend können Sie die Waffe überlassen. 

Grafik "Hinzufügen eines Waffenteils"

VDB fordert Meldeanlass „Korrigieren“

Um den Vorgang zu vereinfachen und solche Umwege zu verhindern, spricht der VDB mit den für das Nationale Waffenregister zuständigen Institutionen bereits über einen Meldeanlass „Korrigieren“. Dieser soll es auch Inhabern einer Handelserlaubnis ermöglichen, über Austausch geänderte oder fehlerhaft im NWR gespeicherte Daten mittels einer Meldung direkt im Register ändern zu können – oder zumindest einen direkten Korrekturauftrag an die Waffenbehörden zu übermitteln. Laut Auskunft des BMI werden aktuell zu diesem sowie den ebenfalls geforderten Meldeanlässen „Waffenteil nachmelden“ und „Zusammenbau“ verschiedene Varianten im Änderungsmanagement des NWR geprüft. Sollte die Entscheidung zur Bereitstellung der Meldeanlässe positiv ausfallen, wird die Umsetzung jedoch nur mittel- bis langfristige möglich sein. Der Umweg wird Waffenfachhändlern folglich so oder so noch eine Weile erhalten bleiben. 

www.vdb-waffen.de

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