NWR-Praxistipp 14: Salutwaffen – Vom Ankauf bis zum Umbau

Der Erwerb von Salutwaffen ist seit dem 1. September 2020 erlaubnispflichtig. Die Überlassung ist folglich nur an gewerbliche Erlaubnisinhaber mit entsprechender Handelserlaubnis oder an einen WBK-Inhaber mit entsprechender Berechtigung möglich.
Salutwaffen im Einsatz
Salutwaffen im Einsatz © Pixabay

Kaufen Sie als Büchsenmacher nach dem 1. September 2021 eine Salutwaffe an, so sollte diese bereits im NWR erfasst sein und damit mindestens eine W-ID haben. Denn bis dahin müssen Kunden eine Erlaubnis zum Besitz beantragen. Die Fachliche Leitstelle NWR hat sowohl gegenüber gewerblichen Erlaubnisinhabern als auch Waffenbehörden die Empfehlung ausgesprochen, die Salutwaffen direkt mit allen verbauten Teilen zu erfassen. Trotzdem kann es passieren, dass Ihnen nach dem 1. September 2021 eine Salutwaffe angeboten wird oder Sie eine solche im Bestand haben, die nur mit einer W-ID im NWR gemeldet ist. Soll eine solche Salutwaffe nun durch Laufwechsel in eine scharfe Schusswaffe umgebaut werden, so gehen Sie folgendermaßen vor: Machen Sie eine Bestandsmeldung für alle verbauten wesentlichen Waffenteile. Der Lauf, der beim Umbau in die Salutwaffe entsprechend verändert wurde, erhält die waffentechnische Ausführung „Salutwaffe/-waffenteil“ und die Kaliberangabe „Salut“. Verschluss und Gehäuse, die die Eigenschaft eines scharfen Waffenteils nicht verloren haben, erhalten direkt die waffentechnische Ausführung „Waffe/Waffenteil ohne Besonderheiten“ und die Kaliberangabe „ohne“. Über die Bestandsmeldung erhalten die Waffenteile eine T-ID. Im nächsten Schritt verbauen Sie die Waffenteile über „Waffenteil hinzufügen“ in der Waffe, sodass Sie im Anschluss eine W-ID mit entsprechend vielen verbauten Teilen mit T-ID haben. Als Nächstes folgt der Wechsel des Laufes mithilfe des Meldeanlasses „Austausch eines wesentlichen Waffenteils“. Der schussfähige Lauf muss dazu natürlich bereits fertiggestellt und mit T-ID vorhanden sein. Ansonsten erfolgt vorab eine Herstellungsmeldung für den entsprechenden Lauf. Damit auch die Angaben unter der W-ID nun angepasst werden, ist zuletzt noch eine Umbaumeldung nötig. Dabei werden die waffentechnische Ausführung in „Waffe ohne Besonderheiten“ und das Kaliber in das nun neue Kaliber geändert. 

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