NWR-Praxistipp 10: Wie bekommt man ein verbautes Waffenteil wieder heraus?

Wie kann man ein verbautes Waffenteil aus dem Nationalenwaffenregister entfernen?
Grafik VDB Rücküberlassung nach Reparatur
© VDB

Im NWR wurde leider ein Meldeanlass vergessen, der von vielen bereits schmerzlich vermisst wurde: ein verbautes Waffenteil wieder aus einer Waffe zu entnehmen, sei es zu Reparaturzwecken oder bei einer Rückrufaktion. Dies führt aktuell sogar dazu, dass Einsteckläufe nicht als „verbaut in“ gemeldet werden dürfen, weil die Hersteller und Händler sie schlichtweg dann nicht mehr aus der Waffe herausbekommen. 

Der VDB hat hierauf schon mehrfach hingewiesen, die zuständigen Stellen haben das Problem inzwischen eingesehen und prüfen eine praxisgerechte Lösung. Wann diese jedoch vorliegt, ist noch nicht abzusehen. 

Mehrere Möglichkeiten gibt es, Waffenteile trotzdem aus einer Waffe herauszubekommen.

Zerlegen

Waffen in Ihrem Handelsbestand können Sie jederzeit in ihre Waffenteile zerlegen. Voraussetzung ist, dass alle verbauten wesentlichen Waffenteile angelegt sind und die W-ID archiviert werden kann. Beim Zerlegen einer  Kundenwaffe dagegen ist immer Vorsicht geboten, denn Sie können die zerlegte W-ID nicht wiederherstellen und gegebenenfalls muss der Kunde die anschließend neu erstellte Waffe wieder in die WBK eintragen lassen. Klären Sie dies gegebenenfalls vorab mit der Behörde des Kunden ab, sollten Sie dieses Verfahren anwenden wollen.   

Teile sind noch nicht bekannt

Kennt das NWR die verbauten Teile beziehungsweise das auszubauende Waffenteil noch nicht, so haben Sie noch eine andere Möglichkeit. Diese funktioniert jedoch wirklich nur dann, wenn das wesentliche Waffenteil, das ausgebaut werden soll, noch keine T-ID hat und im NWR nicht als „verbaut“ in der Waffe angelegt ist. 

In diesen Fällen können Sie das Waffenteil als Bestand melden, damit es eine T-ID erhält, und dann einzeln zur Reparatur oder Verschönerung überlassen. Nach der Rückkehr des Waffenteils melden Sie den Wiedereinbau in die zugehörige Waffe über „Waffenteil hinzufügen“. Nutzen Sie hier jedoch auf jeden Fall eine Ersatzdokumentation, aus der klar hervorgeht, warum die mit einer W-ID als ganze Waffe gemeldete Waffe beispielsweise aktuell keinen Lauf aufweist! 

Waffen verschwinden in der Behördensoftware – wieso?

Mehrere Waffenbehörden haben die Beobachtung gemacht, dass in deren Software Waffen, die auf WBKs eingetragen sind, durch temporäre Erwerbs- und Überlassungsmeldungen vonseiten der Hersteller und Händler zeitweise – in einigen Fällen sogar dauerhaft – verschwinden beziehungsweise als inaktiv angezeigt werden. Insbesondere in dem Fall, dass eine Waffe vollständig von der WBK verschwindet, versuchen die Waffenbehörden den Fehler natürlich zu finden – was häufig auch mit Anrufen oder E-Mails bei beteiligten Händlern und damit auch auf Ihrer Seite mit Arbeit verbunden ist, obwohl Sie korrekt – oder zumindest weitgehend korrekt – gemeldet haben. 

Die Waffenbehörde kann ausbauen

Ist das zu entnehmende Teil bereits als verbaut in gemeldet und soll die Kundenwaffe nicht zerlegt werden, so gibt es noch den Weg über Ihre zuständige Waffenbehörde oder die Ihres Kunden. Diese kann das betroffene Waffenteil – Achtung, nicht das führende wesentliche Waffenteil – durch eine Entnahmemitteilung von der Waffe lösen. Anschließend können Sie das Waffenteil einzeln erwerben oder überlassen. Kommt es zurück, verbauen Sie es wieder in der Waffe.    

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