Lichter aus in der City? – Maßnahmen zum Energiesparen

Energiekrise _ „Die Energiekrise trifft den Einzelhandel hart, die Energiepreise für die Unternehmen steigen exorbitant und stellen die Kalkulationen der Händlerinnen und Händler auf den Kopf. Nach zwei Jahren Pandemie steht die Branche damit nun vor der nächsten großen Herausforderung.“ – So heißt es in einer Pressemeldung der „Klimaschutzoffensive des Handels“ im Zusammenhang mit ihrer aktuellen Aktion.
Drei Plakate, die darauf hinweisen, dass ein Geschäft Energie spart
Um die Kunden auf die einschränkenden Maßnahmen aufmerksam zu machen, stellt der HDE Plakatvorlagen kostenfrei zur Verfügung. @ HDE
Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on xing
Share on whatsapp
Share on email

Anlass ist die neue Energieeinsparverordnung der Bundesregierung, die am 1. September in Kraft getreten ist. Sie besagt unter anderem, dass öffentliche Gebäude nur noch bis höchstens 19 Grad geheizt werden dürfen. Je nach Umfang und Schwere der körperlichen Tätigkeiten liegt die Höchsttemperatur sogar noch darunter. Durchgangsbereiche wie Flure, Foyers oder Technikräume dürfen nur noch geheizt werden, wenn dies für die Sicherheit erforderlich ist. Darüber hinaus dürfen Ladentüren oder sonstige „Eingangssysteme” zu beheizten Geschäftsräumen im Einzelhandel nicht mehr dauerhaft offenstehen – außer es ist für das Offenhalten eines Fluchtwegs erforderlich. Außerdem gilt: Die Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern aus rein ästhetischen oder repräsentativen Gründen bleibt ausgeschaltet. Ausgenommen sind kurzzeitige Beleuchtungen bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten. Leuchtreklame und Werbetafeln sollen von 22 Uhr abends bis 16 Uhr am Folgetag ausgeschaltet werden, sofern sie nicht für die Verkehrssicherheit notwendig sind. (Nähere bzw. ausführliche Informationen zur „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“ oder kurz „Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSikuMaV“ unter: https://tinyurl.com/EnSikuMaV

 

Energie sparen – was man als Inhaber eines Geschäfts tun kann

Durch geschlossene Ladentüren und reduzierte Beleuchtungszeiten bei Nacht sowie am helllichten Tag soll demnach ein erheblicher Teil an Energie und Energiekosten eingespart werden. Da aber gleichzeitig bekannt ist, dass bei geschlossenen Laden­türen weniger Kunden ins Geschäft kommen und durch weniger Beleuchtung auch der Werbeeffekt auf der Straße nachlässt, hat die „Klimaschutzoffensive des Handels“ auf Initiative des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen nun diese passende Kampagne ins Leben gerufen: Es wurden Plakate entwickelt, um die Kunden auf die Thematik des Energiesparens im Handel hinzuweisen. Tür zu, Geschäft offen! oder Ganz schön dunkel hier? heißt es dort unter anderem. „Der Einzelhandel ist gleich doppelt betroffen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. „Die Unternehmen haben höhere Kosten und den Kunden bleibt angesichts steigender Nebenkosten weniger Geld für den Konsum. Die Branche will in dieser auch für die Gesamtgesellschaft schwierigen Phase ihren Beitrag zum Energiesparen leisten und startet deshalb eine Plakataktion für Händlerinnen und Händler.“ Deshalb stehen deutschlandweit allen Handelsunternehmen entsprechende Plakate unentgeltlich zum Download zur Verfügung unter: https://tinyurl.com/tuerzuladenauf 

Händlerinnen und Händler können die Plakate zudem direkt bei der Klimaschutzoffensive kostenfrei bestellen per E-Mail an:  

LED Lampen
Die LED-Pendelleuchte von Negdis ist dimmbar und sorgt für die passende Beleuchtung im Geschäft. www.nedgis.com © Negdis
LED Lichter in Kerzenform
Romantischer Lichterzauber ohne jede Brandgefahr – dank Echtwachskerzen mit LED. @ www.decowoerner.com

Dunkle Schaufenster?

Wie die Maßnahmen der „EnSikuMaV“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, die zunächst auf sechs Monate befristet ist, in der Praxis tatsächlich umzusetzen sind, wird sich im Laufe der Zeit zeigen. Vermutlich lassen die Formulierungen einen gewissen Spielraum bzw. sind mitunter Auslegungssache – speziell in Bezug auf die Beleuchtung von Werbeanzeigen und Schaufenstern sowie bezüglich der geschlossenen Ladentüren. Dass jedoch beim Thema Energiesparen Handlungsbedarf besteht, steht außer Frage. Und so sind Klima-, Umwelt- und Ressourcenschutz, Energieeffizienz und Nachhaltigkeit natürlich nicht erst seit der Energiekrise, den massiv gestiegenen Kosten für Strom/Gas und der neuen Verordnung relevant. Für viele Geschäftsinhaber ist es nahezu eine Selbstverständlichkeit, ihren Energieverbrauch im Blick zu haben und dort zu drosseln, wo es ihnen möglich ist. Gerade in der kalten und dunklen Jahreszeit wird es jedoch eine Herausforderung sein, auf Wärme und Licht teilweise zu verzichten. Denn eine eingeschränkte Beleuchtung der Innenstädte kann ein Sicherheitsrisiko darstellen. Das betrifft sowohl die Gefahr eines Überfalls auf Menschen, die in der Dunkelheit unterwegs sind, als auch eine mögliche erhöhte Einbruchgefahr. 

bunte Leuchtstäbe
Vielleicht eine innovative Lösung zum Energiesparen: Die selbstleuchtenden Tritiumlichtquellen von mb-microtec sind in unterschiedlichen Farben erhältlich. Der Einsatz der farbigen Glasstäbe ist vielseitig möglich (siehe Artikel in WM-Intern 9/22). @ www.mbmicrotec.com

Strom sparen lässt sich aber auch auf andere Weise als mit „Lichter aus“. Wo noch nicht geschehen, ist es höchste Zeit, von herkömmlichen Glühlampen auf Leistungsstarke LED-Leuchten umzusteigen. Unter anderem dazu werden ab dem 1. Oktober eine Vielzahl an Unternehmen übrigens verpflichtet, denn so will es die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV)“. „Diese Verordnung umfasst Maßnahmen, die einen höheren, mittelfristigen Zeitbedarf für die Umsetzung erfordern. Die Maßnahmen zielen auf Einsparungen in der kommenden und der folgenden Heizperiode ab, haben aber auch eine Wirkung darüber hinaus. Diese Verordnung hat eine Gültigkeit von zwei Jahren“, heißt es in der Pressemitteilung des BMWK vom 24. August. Ein Auszug: „Unternehmen mit einem Energieverbrauch ab 10 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr werden ab dem 1. Oktober verpflichtet, wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen durchzuführen. Diese Verpflichtung gilt für Unternehmen, die bereits ein Energieaudit – also eine Analyse ihrer Verbräuche und ihrer Einsparpotentiale – nach den Vorgaben des Energiedienstleistungsgesetzes durchgeführt haben. Kurzfristige Maßnahmen, die hier in Frage kommen: Austausch von Beleuchtungen mit LED, Optimierungen von Arbeitsabläufen und technischer Systeme, z. B. Druckluftsystemen. Auch Unternehmen sind dazu verpflichtet, den hydraulischen Abgleich vorzunehmen sowie ineffiziente Heizungspumpen auszutauschen.“ Dabei wird betont, dass sich rechtliche Verpflichtungen und freiwilliges Engagement gegenseitig ergänzen sollen. https://tinyurl.com/pibmwk

Licht macht's gemütlich

Bei all den Einsparungen darf allerdings nicht vergessen werden, wie wichtig gerade in dieser düsteren Jahreszeit selbst künstliches Licht für die menschliche Psyche und die gute Laune sein kann. Ob warmweiß, neutralweiß oder kaltweiß – erfreulicherweise ist es heutzutage mit LED-Leuchtmitteln möglich, eine jeweils entsprechende Wohlfühlatmosphäre zu erzeugen. Besonders zur Advents- und Weihnachtszeit gehört schließlich ein stimmungsvoller Lichterglanz. Und auch wenn dieser Lichterglanz in Zukunft aufgrund der gestiegenen Energiepreise vermutlich – gewollt oder ungewollt – etwas weniger hell ausfallen wird: Ganz ohne flackernden Kerzenschein, bunte Lichterketten und leuchtende Objekte wäre Weihnachten doch nur halb so schön. 

Über den Autor/in

Miriam von Chamier

Miriam von Chamier

Miriam von Chamier lebt als freie Redakteurin in der Nähe von Köln. Einer der Schwerpunkte ihres Schreibens liegt im Bereich Marketing und B2B. Darüber hinaus ist sie immer auf der Suche nach aktuellen und interessanten Themen, die es lohnen, darüber zu berichten.