Die EU Feuerwaffenrichtlinie wurde 2020 in Kraft gesetzt. Der nun neu erschienene Leitfaden „Wesentliche Teile im neuen Waffengesetz“ wurde vom Bundeskriminalamt im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat in Zusammenarbeit mit der Fachlichen Leitstelle des Nationalen Waffenregisters, Behörde für Inneres und Sport der Freien und Hansestadt Hamburg, erstellt. Der aktuelle Leitfaden „Version 2.0“ ist unter www.bka.de/Leitfaden-Waffenteile abrufbar.