Feststellungsbescheide des BKA: Nachtsichtvorsatzgeräte

Eine Übersicht über Nachtsichtvorsatzgeräte, über die in der letzten Zeit Feststellungsbescheide des Bundeskriminalamtes (BKA) ausgestellt wurden.

In den letzten Monaten wurden vermehrt Nachtsichtvorsatzgeräte beim Bundeskriminalamt für Feststellungsbescheide im Bereich Schusswaffenzubehör eingereicht und bearbeitet. Wir stellen die neuesten Bescheide vor.

Nachtsichtaufsatzgeräte mit elektronischer Verstärkung können mittels entsprechender Adapter mit einer Vielzahl von Primäroptiken kombiniert und als Nachtsichtgeräte eingesetzt werden. Es handelt sich dabei um Dual-Use-Geräte, denen nicht zwingend ein Verbot obliegt. Unter das Verbot nach Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 bis 4 WaffG -Waffenliste- Abschnitt 1 -Verbotene Waffen- Nr. 1.2.4.2 fallen unter anderem „Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (zum Beispiel Zielfernrohre), sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen“. Nach Auffassung des BKA muss ein Nachtsichtaufsatzgerät, um vom waffenrechtlichen Verbot betroffen zu sein, von der Zweckbestimmung und der praktischen Einsatzanwendung her in Kombination mit einem für eine Schusswaffe bestimmten Zielhilfsmittel (zum Beispiel Zielfernrohr) stehen. Grundsätzlich ist dabei in folgenden Fallkonstellationen von einem waffenrechtlichen Verbot auszugehen: 

a) Ein Nachtsichtaufsatzgerät ist mittels Festmontage oder abnehmbarer Montage fest mit einer Schusswaffe verbunden und ist damit mit dem auf der Waffe aufgebrachten Zielhilfsmittel kombiniert. 

b) Ein Nachtsichtaufsatzgerät und ein für Schusswaffen bestimmtes Zielhilfsmittel sind mechanisch fest verbunden und stellen dadurch einen bestimmungsgemäßen Gebrauch des Zielhilfsmittels, der einem Nachtzielgerät gleichzustellen ist, dar.

Nachtsichtaufsatzgerät „aufgehtsfreun.de ARBER OLED RLP-Edition“ Feststellungsbescheid vom 12. Oktober 2020

Nachtsichtjvorsatzgerät von Arber

Das vorgelegte Gerät in Verbindung mit den vom Antragsteller vorgegebenen Verwendungszwecken und der entsprechenden baulichen Ausstattung des Gerätes (zum Beispiel vorbereitet für eine Verwendung mit einem Okular als vergrößerndes Handgerät und mit einem Universal-Klemmadapter zum Aufklemmen auf Okulare von diversen Vergrößerungsoptiken wie Spektiven) wird seitens des Bundeskriminalamts als nicht verboten nach Anlage 2 zu § 2 Absatz 3 WaffG – Waffenliste – Abschnitt 1 Nr. 1.2.4.2 beurteilt. Wird jedoch ein solches Gerät von einem Benutzer auf einer Waffe oder einer Zielvorrichtung montiert und somit im Sinne der als verboten bewerteten Fallkonstellationen a) und b) verwandt, ist von einem Verbot auszugehen.

Der Feststellungsbescheid bezieht sich auf das oben angeführte Mustergerät einschließlich dessen Serienfertigung und gilt nicht für Modifikationen, Nachbauten etc. Die in Serienfertigung hergestellten Geräte sind entsprechend zu Kennzeichnen. 

www.aufgehtsfreun.de

Nachtsichtvorsatzgerät „Leica Calonox Sight“ Feststellungsbescheid vom 1. Oktober 2020

Nachtsichtjvorsatzgerät von Leica

Das Gerät „Leica Calonex Sight“ erfasst die von Wärmequellen ausgehende infrarote Wärmestrahlung, zum Beispiel eines warmblütigen Tieres. Das Gerät wurde als eigenständiges Wärmebildgerät mit aufgeschraubter Gummiaugenmuschel als Handgerät getestet. Mit dem Klemmadapter zum Aufbringen auf Objektiven, Ferngläsern und Zielfernrohren kann dieses Gerät ebenfalls benutzt werden. Im Gerät sind keine Markierungen zum Anvisieren eines Zielobjekts eingebaut. 

Das Gerät „Leica Calonex Sight“ wird in Verbindung mit der vom Antragsteller vorgegeben baulichen Ausstattung vom BKA als nicht verboten beurteilt. Wird jedoch ein solches Gerät von einem Benutzer auf einer Waffe oder einer Zielvorrichtung montiert, ist von einem Verbot nach 2 zu § 2 Absatz 3 WaffG – Waffenliste – Abschnitt 1 Nr. 1.2.4.2 auszugehen. 

www. leica-camera.com

Nachtsichtvorsatzgeräte „Jahnke DJ-8 NSV 1x56“ und „Jahnke DJ-8 NSV 1x48“ Feststellungsbescheide vom 15. April 2020

Nachtsichtjvorsatzgerät von Jahnke
Nachtsichtjvorsatzgerät von Jahnke

Die beiden Nachtsichtvorsatzgeräte von Jahnke Nachtsichttechnik unterscheiden sich nur durch den Okjektivdurchmesser. Die Geräte wurden als eigenständige Nachtsichtgeräte mit einem angeschraubten Okular, eingesteckt in einen mitgelieferten Klemmadapter, als Handgerät getestet. Per Klemmadapter kann das Gerät auch auf Primäroptiken aufgebracht werden. In den Geräten sind keine Markierungen zum Anvisieren eines Zielobjekts eingebaut.

Die beiden Nachtsichtvorsatzgeräte von Jahnke Nachtsichttechnik werden in Verbindung mit der vom Antragsteller vorgegeben baulichen Ausstattung vom BKA als nicht verboten beurteilt. Werden jedoch solche Geräte von einem Benutzer auf einer Waffe oder einer Zielvorrichtung montiert, ist von einem Verbot nach 2 zu § 2 Absatz 3 WaffG – Waffenliste – Abschnitt 1 Nr. 1.2.4.2 auszugehen. 

www.nachtsichttechnik-jahnke.de

Nachtsichtaufsatzgerät „PARD Night Vision Scope NV-007“ Feststellungsbescheid vom 18. November 2019

Nachtsichtjvorsatzgerät von Pard

Das Nachtsichtaufsatzgerät „PARD Night Vision Scope NV-007“, genauer von Shenzhen PARD Technology Co., Ltd wird von verschiedenen Anbietern mit abweichender technischer Ausstattung und geändertem Funktionsmenü angeboten. Es verfügt werksseitig über ein via Menüsteuerung zuschaltbares und justierbares Fadenkreuz sowie über einen eingebauten Laserstrahler zur Zielmarkierung, der in zwei Achsen über außenliegende Schrauben verstellbar ist. Das Gerät kann einzeln als digitales Nachtsichtgerät zur Beobachtung verwendet werden. Mittels eines Adapters kann es ebenfalls auf Primäroptiken aufgesteckt werden. Das Gerät besitzt eine eingebaute Infrarotlampe. 

Das Gerät wurde als eigenständiges Nachtsichtgerät als Handgerät getestet. Wegen des eingebauten Absehens in Zusammenhang mit der Möglichkeit der Montage auf Schusswaffen wird dieses Gerät als verbotenes Nachtzielgerät gemäß Anlage 2 zu § 2 Absatz 3 WaffG – Waffenliste – Abschnitt 1 Nr. 1.2.4.2 eingestuft. Das Verbot besteht generell für dieses Gerät – eine Montage auf einer Schusswaffe ist nicht erforderlich! Auch die integrierte Infrarotlampe und der integrierte Laserstrahler werden ebenfalls als verboten eingestuft.

www.pard-nachtsicht-technik.eu

Nachtsichtaufsatzgerät „PARD NV007 Maximtac.de German-Edition“ Feststellungsbescheid vom 14. November 2019

Nachtsichtjvorsatzgerät von Pard

Für ein ähnliches Modell wie die oben beschriebene „PARD Night Vision Scope NV-007“-Variante, jedoch in der Version „German-Edition“ wollte eine Firma aus Westerkappeln Gewissheit haben. Das vorgelegte Gerät besitzt eine eingebaute IR-Lampe, jedoch nicht das zuschaltbare Fadenkreuz und den eingebauten Laserstrahler. Das konkrete Gerät wird in Verbindung mit den vorgegebenen Verwendungszwecken und entsprechender baulicher Ausstattung als nicht verboten eingestuft. Wird jedoch das Gerät von seinem Benutzer auf einer Waffe oder eine Zielvorrichtung montiert, ist auch hier von einem Verbot auszugehen. Das Gleiche gilt für die verbaute Infrarotlampe: Wird das Gerät zur Zielbeleuchtung auf einer Schusswaffe oder Zielvorrichtung montiert, gilt es ebenfalls als ein verbotenes Gerät. 

www.pard-nachtsicht-technik.eu

Feststellungsbescheide des BKA: Nachtsichtvorsatzgeräte Bedeutung für Jäger

Durch die jüngste Änderung des Waffengesetzes ist es Jagdscheininhabern waffenrechtlich möglich, Nachtsichttechnik bei der Jagd auf Schwarzwild zu nutzen. Allerdings ist ebenfalls das Jagdgesetz des jeweiligen Bundeslands zu beachten, die nur zum Teil die Nutzung von Nachtsichttechnik erlauben. Nur wenn auch eine jagdrechtliche Erlaubnis vorhanden ist, darf die waffenrechtlich zulässige Technik auch bei der Schussabgabe eingesetzt werden. Neustes Beispiel ist das Land Nordrhein-Westfalen, hier ist seit dem 30. Januar die Nutzung erlaubt (mit der Begründung: Eindämmung der Schweinepest).

Über den Autor/in

Adina Riesenberg-Lietz

Adina Riesenberg-Lietz

Adina Riesenberg-Lietz lebt am südlichen Hang des Wiehengebirges. Dank einer handwerklichen Ausbildung als Fotografin hat die diplomierte Sportjournalistin fundiertes Know-how im Bereich Optik. Das Grüne Abitur 2006 lenkte das Interesse in die jagdliche Richtung.