EU-Verbote für bleihaltige Munition: Nach der Debatte ist vor der Debatte!

Die Debatte um ein Verbot bleihaltiger Munition geht weiter.

Gerade erst im Herbst 2020 hatte sich die EU nach langen Debatten und Diskussionen auf ein Verbot von Bleimunition in Feuchtgebieten ab 2023 einigen können (WM-Intern 12/2020). Damit nicht genug – legt die zuständige EU-Behörde nun ihren nächsten Vorschlag vor. 

Das Ziel: das generelle Bleiverbot beim Jagen und Angeln. 

Anfang Februar legte die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ihren sogenannten Beschränkungsvorschlag vor. Darauf haben wir ja gleich nach Bekanntwerden in der WM-Intern-Ausgabe 2/2021 hingewiesen. Um die Risiken von Blei bei der Jagd, beim Sportschießen im Freien und beim Angeln für Mensch und Umwelt zu bekämpfen, sei ein Nutzungsverbot von Blei bei diesen Aktivitäten gerechtfertigt. Der Vorschlag sieht drei- bzw. fünfjährige Übergangsfristen für Verkauf und Verwendung von Bleischrot und -ködern vor sowie ein sofortiges Verbot von Senkblei in der Fischerei. Die Verwendung von Bleimunition in Innenräumen soll dagegen weiterhin erlaubt bleiben. 

Der Vorschlag kann voraussichtlich ab März in einer öffentlichen Konsultation kommentiert werden. Sowohl der VDB als auch der Europäische Dachverband AECAC werden von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und auch ihre Mitglieder vorab informieren.

Vorschlag und Kommentare werden dann von den zuständigen ECHA-Ausschüssen geprüft, die ihre Stellungnahme voraussichtlich bis Mitte 2022 vorlegen. Auf dieser Grundlage müssen EU-Kommission und Mitgliedsstaaten über den Vorschlag entscheiden. Der Vorschlag ist somit ein erster Schritt in einem langwierigen Prozess. Gleichfalls gilt es jedoch, diese ersten entscheidenden Phasen im Verfahren nicht zu verschlafen, sondern aktiv zu begleiten.

Autor: Michael Blendinger, Generalsekretär AECAC und Vizepräsident VDB

www.aecac.eu    

Der zeitliche Ablauf

  • Herbst 2015: EU-Kommission beauftragt die EU-Chemikalienbehörde ECHA mit Maßnahmen für ein Bleiverbot in Feuchtgebieten
  • Januar 2021: Annahme des Bleiverbots in Feuchtgebieten durch die EU-Kommission (EU-weite Umsetzung bis Februar 2023)
  • Februar 2021: ECHA legt einen Vorschlag zum Bleiverbot auch außerhalb von Feuchtgebieten vor.
  • 2021/2022: Verschiedene Gremiensitzungen, politische Abstimmungsrunden und Beteiligung der Öffentlichkeit.
  • Ca. Mitte 2023: Voraussichtliche Politische Einigung zum Vorschlag für ein Bleiverbot auch außerhalb von Feuchtgebieten

Über den Autor/in

Roland Zobel

Roland Zobel

Mein Aufgabenfeld umfasst die aktive Mitarbeit in der Redaktion sowie die Vermarktung von WM-Intern. Dabei nimmt die wirtschaftliche und konzeptionelle Entwicklung des Projektes großen Raum ein. Zusammengefasst kann man sagen, dass ich an einer Schnittstelle zwischen den Redaktionen arbeite. Als Jäger, Sportschütze, Hundeführer und Reiter lebe ich, womit ich mich beruflich befasse.