Das neue Urheberrecht: Kritik an Uploadfilter

Die neuen Urheber-Regeln für digitale Inhalte.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht
© BMJV/Thomas Koehler/ photothek

Anfang Februar hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Urheberrechts-Richtlinien beschlossen. „Mit der Umsetzung der größten europäischen Urheberrechtsreform der letzten 20 Jahre in deutsches Recht machen wir das Urheberrecht fit für das digitale Zeitalter“, erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht. Der Schwerpunkt des Entwurfs ist das neue Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz, das die Verantwortlichkeit von Plattformen wie YouTube oder Facebook regelt. Der Entwurf soll einen fairen Interessenausgleich für Kreative, Rechteverwerter und Nutzer schaffen.

Bereits 2019 protestierten viele gegen die geplanten Änderungen, vor allem wegen der Uploadfilter. Kritiker befürchten, dass diese automatisierten Filterprogramme eine Gefahr für die Kunst- und Meinungsfreiheit darstellen. Die Bundesregierung hatte daraufhin zugesagt, die EU-Urheberrechtsreform ohne Uploadfilter umzusetzen. Sie lehnte die verpflichtende Einführung von Uploadfiltern im Koalitionsvertrag eigentlich als unverhältnismäßig ab, stimmte dem Vorhaben auf europäischer Ebene dann aber doch zu. Entsprechend groß ist der Unmut.

Klar ist, dass durch die rasante Entwicklung der digitalen Welt mit der Bedeutung von großen xx und sozialen Netzwerken neue Urheber-Regeln notwendig sind. Die jetzt angeschobene Reform soll das rechtliche Verhältnis zwischen Urheber, Internet-Plattformen und den Nutzern festlegen, wenn es zum Beispiel um das Hochladen von Fotos, Artikelteilen oder Videoausschnitten geht. Vor allem bei Verstößen muss geklärt sein, wer für Inhalte verantwortlich ist. Der Digitalverband Bitkom übt scharfe Kritik an den neuen Regeln. „Das ursprüngliche Ziel, ein modernes Urheberrecht für den digitalen Binnenmarkt zu schaffen, wird klar verfehlt“, sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsführung. Sie kritisiert, dass Betreiber von bestimmten Online-Plattformen mit einer allgemeinen Überwachungspflicht ihrer Dienste belegt würden. „Alle Nutzerinhalte müssen demnach automatisiert gescannt werden“, sagte sie. „Das allein ist ein großer Rückschlag für das freie Internet.“ Die einzelnen Vorgaben zur Überwachung, Sperrung und Moderation von Nutzerbeschwerden seien zudem technisch schlicht nicht umsetzbar. „Die betroffenen Plattformen stehen vor einer kaum lösbaren Aufgabe.“

Künftig sollen bis zu 15 Sekunden aus einem Musikstück, Filmwerk oder Laufbild, bis zu 160 Zeichen Text, 125 Kilobyte für Fotos und Grafiken gegen eine (geringe) kollektivierte Pauschalvergütung von jedem Menschen erlaubnis- und haftungsfrei öffentlich verwendet werden können. Die Rechteinhaber könnten also nicht mehr primär darüber bestimmen, wie und wo ihre Werke genutzt würden. Bitkom-Expertin Dehmel weiter: „Für Kreative leistet das Gesetz einen Bärendienst.“ Es sei hochwahrscheinlich, dass sie künftig in Summe weniger Lizenzeinnahmen erzielen als nach den alten Regeln.

Der Gesetzentwurf wird nun dem Bundesrat für eine Stellungnahme zugeleitet und soll anschließend im Bundestag beraten werden. Die Richtlinien sind bis zum 7. Juni 2021 in deutsches Recht umzusetzen.

Das Netz: kein Selbstbedienungsladen

Ob beim Erstellen der eigenen Website oder bei Posts in sozialen Medien: Fremdes Bild- und Tonmaterial ist grundsätzlich urheberrechtlich geschützt. Wer bei der unerlaubten Verwendung erwischt wird, riskiert hohe Geldstrafen – und dass dies passiert, ist gar nicht so unwahrscheinlich. Auf der sicheren Seite ist man immer mit selbst erstellten Bildern und Videos.

Gesetzentwurf fördert Rechtssicherheit im Influencer Marketing – Persönliche Empfehlung oder bezahlte Werbung?

„… auch Influencer und Bloggerinnen bekommen endlich mehr Rechtssicherheit. Künftig ist klar: Nur wenn es eine Gegenleistung gibt, müssen sie ein Posting als Werbung kennzeichnen. Und auch Verbraucherinnen und Verbraucher wissen dann, woran sie sind: Sie können besser einschätzen, wie eine Empfehlung zustande gekommen ist – und ob sie ihr vertrauen wollen.“ (Christine Lambrecht, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz)

Das Influencer Marketing erlebt einen Boom, weil Endkunden die Blogs und Posts in Sozialen Medien als authentische Erfahrungsberichte und Empfehlungen wahrnehmen. Doch längst ist Bloggen und Posten ein knallharter Werbemarkt geworden, in dem es vor allem um eines geht: Werbebudgets. Als Blogger zu Influencern wurden und ihre Reichweite als Geschäftsmodel entdeckten, ist das Vertrauen der Verbraucher in die persönliche Integrität der Bloggenden getäuscht worden. 

Der Gesetzentwurf zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht wird hier hoffentlich wieder geordnete Verhältnisse herstellen, die für alle Beteiligten mehr Rechtssicherheit schaffen wird. 

www.bmjv.de

Über den Autor/in

Adina Riesenberg-Lietz

Adina Riesenberg-Lietz

Adina Riesenberg-Lietz lebt am südlichen Hang des Wiehengebirges. Dank einer handwerklichen Ausbildung als Fotografin hat die diplomierte Sportjournalistin fundiertes Know-how im Bereich Optik. Das Grüne Abitur 2006 lenkte das Interesse in die jagdliche Richtung.