
Aufbewahrungspflicht für Schlüssel Waffenschrankschlüssel?
Einer aktuellen Entscheidung des OVG Münster (Urt. vom 30.8.2023 – 20 A 2384/20 –, juris) war vorausgegangen, dass bei einem Jäger während einer urlaubsbedingten Abwesenheit eingebrochen wurde. „Die Täter entwendeten aus dem Waffenschrank Kurzwaffen und Munition. Der Schrank blieb beim Einbruch unversehrt. Die Schlüssel für den Waffenschrank bewahrte der Jäger in einem etwa 40 kg schweren, dick- und doppelwandigen Stahltresor mit Zahlenschoss auf. Der Stahltresor entsprach aber – anders als der Waffenschrank – nicht dem gesetzlichen Sicherheitsstandard für die Aufbewahrung von Waffen.“